Allgemeine Teilnahmebedingungen Raiffeisen Businesslauf
präsentiert von der Kleinen Zeitung und UNIQA
1 – Geltungsbereich
(1)
Die in der Folge beschriebenen allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer, die im Rahmen des Raiffeisen Businesslauf am 23.09.2021 (kurz BL) an einem der folgenden Bewerbe teilnehmen:
– Teamlauf
– Nordic Walking
Veranstalter des BL ist CompanyCode Werbe GmbH, FN 170166w, UID: ATU44938804, Joanneumring 16/2, 8010 Graz
Als Gerichtsstand gilt Graz.
Detaillierten Informationen zur Datenschutzerklärung beim BL findet man auf der Website www.raiffeisenbusinesslauf.at
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
(2)
Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmern. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil der Teilnahmebedingungen.
(3)
Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind ausschließlich schriftlich per Post oder per E-Mail an (office@companycode.at) an folgendes Unternehmen zu richten: CompanyCode Werbe GmbH, Joanneumring 16/2, 8010 Graz, office@companycode.at, Telefon: 0316/232 680 .
2 – Teilnahme & Sicherheit
(1)
Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht und die Startgebühr entrichtet hat.
(2)
Die Teilnahme an einem Bewerb des BLs unter Verwendung anderer Sportgeräte ist nicht gestattet. Sportgeräte jeglicher Art, welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen können, sind zur Teilnahme an der Veranstaltung nicht zugelassen. Dazu gehören i.B. Fahrräder und Inline Skates. Die Teilnahme mit Rollstühlen und/oder sog. „Handbikes“ ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich. Nordic Walking Stöcke sind beim Nordic Walking Bewerb erlaubt.
(3)
Eine Begleitung durch Fahrräder, Inline-Skater und anderer Fortbewegungsmittel sowie die Mitnahme von Kinderwägen, sog. „Babyjogger“ (Laufkinderwägen) oder Tieren ist nicht erlaubt und hat die DISQUALIFIKATION der/s jeweiligen Läuferin/s zur Folge! Die vom Veranstalter befugten Mitarbeiter sind jederzeit berechtigt, LäuferInnen, die gegen diese Regel verstoßen, aus dem laufenden Wettbewerb zu nehmen.
(4)
Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
(5)
Das Rennen findet bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, bei „Gefahr im Verzug“ das Rennen ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung des Nenngeldes vorzeitig abzubrechen. (z.B. Hitze, Unwetter, höhere Gewalt, Terror etc.). Bei Gewitter etc. wird das Rennen unterbrochen und bei Besserung der Lage fortgesetzt. Sollte es vor Startbeginn zu einem Abbruch bei „Gefahr in Verzug“ kommen, so wird der BL auf den Montag, welcher auf den eigentlich geplanten Termin folgt, verschoben. Es gibt keine Rückerstattung des Nenngeldes, sofern Teilnehmer an diesem Termin verhindert sind.
3 – Anmeldung / Zahlungsbedingungen / Rückerstattung /Organisatorisches
(1)
ONLINE ANMELDUNGEN: Die ANMELDUNG zu allen Bewerben des BLs ist über das ONLINE ANMELDEPORTAL von MaxFun Sports möglich. Die Abrechnung erfolgt über MaxFun Sports GmbH, auf und für Rechnung des Veranstalters.
(2)
ANMELDUNGEN persönlich, per E-Mail, Fax, Post oder Telefon werden nicht angenommen.
(3)
Die BEZAHLUNG DER NENNGEBÜHR erfolgt über https://www.maxfunsports.com unter der Veranstaltung Raiffeisen Businesslauf.
(4)
Nach der Online Anmeldung erhalten alle TeilnehmerInnen unmittelbar nach erfolgter Absendung des Anmeldeformulars per E-Mail eine Buchungsbestätigung mit der zugeteilten Referenznummer, welche als Nachweis der ordnungsgemäßen Übermittlung der Daten an den Veranstalter gilt. Diese Buchungsbestätigung GILT NICHT als ZAHLUNGS- oder ABHOLBESTÄTIGUNG. Die Startnummer wird zu einem späteren Zeitpunkt zugeteilt. Die Abholbestätigung mit der zugeteilten Startnummern wird vor dem Bewerb zugeschickt und MUSS für die Abholung der Startnummer vom Teilnehmer selbst ausgedruckt werden. Für die Abholung der Startunterlagen sind aus Sicherheitsgründen die persönliche Abholbestätigung sowie der persönliche Lichtbildausweis erforderlich. Fehlende Beträge sind im Rahmen der Startnummernausgabe bei der Kassa/Help Desk zu bezahlen.
(5)
Der Veranstalter behält sich vor, einem Teilnehmer jederzeit eine Disqualifikation auszusprechen und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung relevant sind, gemacht hat, er einer Sperre durch einen nationalen Sport-Verband bzw. der NADA unterliegt, oder bereits wegen eines Doping Vergehens gesperrt war, oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Drogen, Doping, Alkohol) an den Start geht. Sollte sich ein Teilnehmer, der die Kriterien die zu einer Disqualifikation führen können erfüllen, sich trotzdem in welcher Form auch immer (schriftlich, oder online) zu einem der Bewerbe des BL anmelden, entsteht kein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter. Ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter kommt zudem erst dann zustande, wenn die Anmeldung auf ihre Richtigkeit der Daten und Übereinstimmung mit den AGBs des BL geprüft wurde.
(6)
Tritt ein gemeldeter Teilnehmer aus welchen Gründen auch immer nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages.
(7)
Bei ONLINE Anmeldungen haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Storno- /Rücktrittsversicherung (BL) für den Krankheitsfall abzuschließen. Details dazu sind in der entsprechenden Rubrik in der Anmeldemaske abrufbar. Die entsprechende Prämie wird von MaxFun Sports GmbH verrechnet und direkt an dessen Versicherungspartner weitergeleitet. Die Einreichung von Versicherungsfällen kann ausschließlich auf www.maxfunsports.com geschehen. Auskünfte und Zahlungsbestätigungen für die Storno/Rücktrittsversicherung können ebenfalls nur von MaxFun Sports GmbH ausgestellt werden. Die Online Anmeldung (Buchung einer Startnummer) ist gleichzustellen mit einer Ticket-Bestellung und unterliegt somit nicht dem Fernabsatzgesetz §5f. Nr. 7 BGBl I 185/1999, welches regelt, dass das Gesetz auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung keine Anwendung findet. Dies bedeutet, dass ein siebentägiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist.
(8)
Bei der Benützung von sogenannten Online-Codes ist zu beachten, dass Sie Ihre Nutzungs-Gültigkeit nach dem vorgegebenen Anmeldeschluss aus organisatorischen Gründen verlieren. Codes sind keine Gutscheine und können nach Voranmeldeschluss nicht mehr eingelöst werden.
(9)
Die Rückerstattung der Nenngebühr kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung sowie beim zusätzlichen Ausfall des Ersatztermines am Montag, welcher auf den eigentlich geplanten Termin folgt, in betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht gerechtfertigt (Pandemien, Terror), erfolgt nur eine teilweise Rückerstattung der Nenngebühr in Höhe der nach Abzug der direkt dem Teilnehmer zurechenbaren Aufwendungen verbleibenden Differenz. Mit der ordnungsgemäßen Bezahlung der Nenngebühr erwirbt der Teilnehmer das Recht auf Teilnahme an der Veranstaltung. Ein Rechtsanspruch auf vom Veranstalter kostenlos beigestellte Serviceleistungen entsteht dabei nicht.
(10)
Aufgrund behördlicher Vorschriften kann in Absprache mit der Jury unter genau definierten Voraussetzungen (Hitze, Sturm, außergewöhnliche Ereignisse) eine Absage der Veranstaltungen oder ein Rennabbruch angeordnet werden.
(11)
Zur persönlichen Startnummernabholung (wenn alle Teammitglieder bei der Startnummernausgabe anwesend sind) sind folgende Dokumente mitzubringen:
1. Abholbestätigung mit der zugeteilten Startnummer
2. Lichtbildausweis des Teilnehmers/der Teilnehmerin
3. Bei unter 18- Jährigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
4. Falls vom Veranstalter vorgeschrieben die aktuellen negativen COVID-19 Testergebnisse aller Teilnehmer.
Ohne Vorlage der unter 1.) bis 4.) genannten Dokumente werden die Startunterlagen NICHT AUSGEHÄNDIGT!
Den Termin und der Ort der Startnummernausgabe ist auf der Homepage des Raiffeisen Businesslaufes https://raiffeisenbusinesslauf.at/ abrufbar.
(12)
Zur Startnummernabholung für Dritte (Teamkapitän oder vertretungsbefugte Person holt Startnummern für angemeldete Teams ab) sind folgende Dokumente mitzubringen:
1. Die vom Teilnehmer eigenhändig unterschriebene Abholbestätigung
2. Die vom Teilnehmer eigenhändig unterschriebene Vollmacht zur Abholung
3. Ausweiskopie der Teilnehmer
4. Lichtbildausweis des Drittabholers
5. Bei unter 18- Jährigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
6. Falls vom Veranstalter vorgeschrieben die aktuellen negativen COVID-19 Testergebnisse aller Teilnehmer.
Ohne Vorlage der unter 1.) bis 6.) genannten Dokumente werden die Startunterlagen für so genannte „Drittabholer“ NICHT AUSGEHÄNDIGT!
Bei Firmenanmeldungen (eine Firma/Institution etc. meldet mehrere Teams) hat die Firma dafür Sorge zu tragen, dass alle Teilnehmer über die Teilnahmebedingungen aufgeklärt werden. Darüber hinaus muss die Firma alle benötigten Unterlagen (Einverständniserklärungen für Teilnehmer unter 18, falls notwendig COVID-19 Testbestätigungen etc.) bei der Übergabe der Startnummern an den Veranstalter aushändigen. Den Termin und der Ort der Startnummernausgabe ist auf der Homepage des Raiffeisen Businesslaufes https://raiffeisenbusinesslauf.at/ abrufbar.
(13)
Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass die Startunterlagen nicht an einen anderen Teilnehmer weitergeben werden. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass die Startnummer die einzige Identifizierungsmöglichkeit für den Notfall ist. Es ist dezidiert die Weitergabe der Startnummer untersagt, die das wichtigste Identifikations- und Sicherheitsinstrument während des Rennens darstellt.
(14)
Beim Teambewerb meldet der Hauptanmelder (Teamkapitän) sein 3-er Team zum Raiffeisen Businesslauf an und ist dafür verantwortlich, seine Teamkollegen über die hier vorliegenden Teilnahmebedingungen aufzuklären. CompanyCode haftet nicht, falls der jeweilige Teamkapitän seine Obliegenheit in dieser Hinsicht verletzt. Der Teamkapitän kann nach erfolgter Anmeldung nicht mehr getauscht werden. Alle Teilnehmer unter 18 Jahren müssen eine durch einen Erziehungsberechtigten unterschiebene Einverständniserklärung zur Starnummernausgabe mitbringen.
(15)
Bei Totalabsage der Veranstaltung in einem Veranstaltungsjahr hat der Teilnehmer bis zu 1 Monat nach definitiver Verschiebung Zeit, entweder sein Nenngeld (nach Abzug der direkt den Teilnehmern zurechenbaren Aufwendungen verbleibenden Differenz) zurück zu fordern oder einen Gutschein für den nächst möglichen Businesslauftermin anzufordern. Nach Ablauf dieser Frist wird der Teilnehmer automatisch auf die Veranstaltung (Businesslauf) im nächsten Jahr umgebucht.
4 – Haftungsausschluss
(1)
Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt (Terror, Pandemie, Unwetter etc.) berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Auch hier kann ein Teil der Startgebühr (die direkt zurechenbaren Kosten) einbehalten werden.
(2)
Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden.
(3)
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem der Bewerbe des BLs. Es liegt im Verantwortungsbereich der Teilnehmer, ihren Gesundheitszustand vorher ärztlich überprüfen zu lassen.
Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für Verletzungen oder andere gesundheitliche Nachteile welche dem Teilnehmer während oder nach dem Lauf entstehen.
(4)
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für im Auftrag der Teilnehmer verwahrte Gegenstände, die von Dritten entgegengenommen werden und die durch den Veranstalter dazu beauftragt wurden. Dies gilt i. B. für Gegenstände, die bei der Gepäckaufbewahrung abgegeben werden. Der Haftungsausschluss gilt auch für Wertgegenstände wie z.B. Mobiltelefon, Geldbeutel, Armbanduhr, etc. da der Garderobebeutel für die Aufbewahrung von Wertgegenständen nicht gedacht ist. Die Ausgabe/Rückgabe der abgegebenen Gegenständer bei der Gepäckstation ist bis 1 Std. nach Zielschluss geöffnet. Nichtabgeholte Gegenstände werden vom Veranstalter maximal bis 3 Wochen nach der Veranstaltung aufbewahrt und können in diesem Zeitraum in den Büroräumen des Veranstalters unter Vorlage der Startnummer und eines Ausweises abgeholt werden. Danach werden die nicht abgeholten Gegenstände durch den Veranstalter entsorgt. Eine Zusendung nicht abgeholter Gegenstände per Post ist grundsätzlich nicht möglich.
5 – Datenerhebung und -verwertung, Fotos und Videos von Teilnehmer
(1)
Die bei der Anmeldung von den Teilnehmern angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2)
Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, veröffentlicht und für Werbezwecke verwendet werden. Fotos, Filmaufnahmen und Interviews werden auch an Sponsorenpartner für deren interne Kommunikation ohne Anspruch auf Vergütung weitergegeben.
(3)
Die gemäß (1) gespeicherten personenbezogenen Daten werden z.B. zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte. Die Art der Kontaktaufnahme mit dem Teilnehmer bzw. die Art der Zusendung der Fotos obliegt dabei dem Fotodienstleister. Die Zusendung von diesbezüglichen Angebotsinformationen und/oder der Fotos kann auf elektronischem Wege (E-Mail) und/oder per Post erfolgen. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin an einem Bewerb des BL stimmt mit seiner/ihrer Anmeldung der Veröffentlichung der von ihm/ihr im Rahmen der Veranstaltung aufgenommenen Fotos (Vollbild und/oder Miniaturansicht) auf www.raiffeisenbusinesslauf.at und den vom BL betriebenen Social Media Kanälen sowie Medienpartner zu.
(4)
Die gemäß (1) gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Veröffentlichung dieser Listen im Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(5)
Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, tagesaktuellen Printmedien auf Anfrage sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
(6)
Falls bei der Anmeldung vom Teilnehmer eine E-Mail Adresse bekannt gegeben wurde, erklärt sich dieser mit der Zusendung von veranstaltungsrelevanten Informationen per E-Mail einverstanden. Die Zusendung von diesbezüglichen Informationen erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter. Eine Weitergabe personenbezogener Daten (1) i. B. von E-Mail Adressen an andere als unter Punkt (3) (4) und (5) genannte Dritte erfolgt nicht.
(7)
Angaben aus Anfragen die der Teilnehmer über das Kontaktformular auf www.raiffeisenbusinesslauf.at an den Veranstalter richtet, werden zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen beim Veranstalter gespeichert. Diese Daten werden nicht ohne Einwilligung weitergegeben.
(8)
Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics auf www.raiffeisenbusinesslauf.at und www.companycode.at :
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(9)
Datenschutzerklärungen für die Nutzung von Facebook & Instagram
Mit Ihrer Einwilligung, welche Sie wie folgte erteilt haben „Ich bin mit der Verwendung des Besucheraktions-Pixels von Facebook einverstanden“ setzen wir innerhalb unseres Internetauftritts den “Besucheraktions-Pixel” der Facebook Inc., 1601 S., California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (“Facebook”) ein. So kann das Verhalten von Nutzern nachverfolgt werden, nachdem diese durch Klick auf eine Facebook-Werbeanzeige auf die Website des Anbieters weitergeleitet wurden. Dieses Verfahren dient dazu, die Wirksamkeit der Facebook/Instagram-Werbeanzeigen für statistische und Marktforschungszwecke auszuwerten und kann dazu beitragen, zukünftige Werbemaßnahmen zu optimieren. Die erhobenen Daten sind für uns anonym, bieten uns also keine Rückschlüsse auf die Identität der Nutzer. Allerdings werden die Daten von Facebook gespeichert und verarbeitet, sodass eine Verbindung zum jeweiligen Nutzerprofil möglich ist und Facebook die Daten für eigene Werbezwecke, entsprechend der Facebook- Datenverwendungsrichtlinie (https://www.facebook.com/about/privacy/) verwenden kann. Sie können Facebook sowie dessen Partnern das Schalten von Werbeanzeigen auf und außerhalb von Facebook ermöglichen. Es kann ferner zu diesen Zwecken ein Cookie auf Ihrem Rechner gespeichert werden. Eine Einwilligung in den Einsatz des Besucheraktions-Pixels darf nur von Nutzern, die älter als 13 Jahre alt sind, erklärt werden. Falls Sie jünger sind, bitten wir Sie, Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis zu fragen.
(10)
Die Teilnehmer des BL sind durch Ihre Anmeldung einverstanden, dass Aufnahmen, die von Ihnen gemacht werden (Videos, Fotos, Interviews) online, redaktionell in Medien, für Werbung/PR, in Büchern oder fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videos, etc.) ohne Vergütungsansprüche genutzt werden dürfen. Fotos/Videos werden auch für die internen Medien an Sponsorenpartner weitergegeben.
6 – Zeitmessung und regelwidriges Verhalten
(1)
Bei allen Bewerben des BL erfolgt eine automatisierte Zeitnehmung für jeden einzelnen Teilnehmer.
(2)
Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).
(3)
Die Weitergabe von bereits ausgegebenen Startnummern sowie der Verkauf und der Handel mit Startplätzen und/oder Anmeldecodes des BL in veranstaltungsfremden Vertriebskanälen i. B. auf digitalen Marktplätzen im Internet (z.B. willhaben, facebook, e-bay oder ähnlichen Plattformen) ist verboten. Zuwiderhandeln kann zum Ausschluss von der Veranstaltung und/oder zur Disqualifikation des jeweiligen Teilnehmers führen.
Die Weitergabe von bereits ausgegebenen Startnummern kann darüber hinaus den Käufer der Startnummer in einem medizinischen Notfall während des Rennens in Gefahr bringen, da die Daten der registrierten Startnummer nicht jenen des Läufers entsprechen. Sollten bei der Anmeldung zusätzlich freiwillig medizinische Daten, Kontaktnummern für den Notfall etc. eingegeben haben, dann stimmen all diese Daten bei Weitergabe der Startnummer nicht mehr überein.
Im Schadensfall kann die Weitergabe der Startnummer auch haftungsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Zusatzklausel Impfung/Vollimmunisierung und Contact Tracing
Der Veranstalter hat das Recht, jedem Teilnehmer des Businesslaufes folgendes vorzuschreiben: Falls es die epidemiologische Lage und/oder das Präventionskonzept des Veranstalters zum Zeitpunkt der Veranstaltung notwendig macht, ist von jedem Teilnehmer des Businesslaufes ein am Veranstaltungstag (zu Beginn der Veranstaltung) nicht länger als 48 Stunden zurückliegender COVID19 Antigentest bzw. PCR-Test vorzulegen. Hierbei muss es sich um einen offiziellen Test handeln, der in einer Teststraße abgenommen wurde. Selbsttests werden vom Veranstalter nicht akzeptiert. Alternativ kann der Teilnehmer auch einen offiziellen Nachweis einer erfolgten Vollimmunisierung erbringen.
Kann der Teilnehmer dem Veranstalter weder ein negatives Testergebnis, welches nicht älter als 48 Stunden ist, noch den Nachweis einer Immunisierung vorlegen, kann der Veranstalter den Teilnehmer ohne Angabe von weiteren Gründen von der Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes. Eine Kopie des Testergebnisses oder des Nachweises der Vollimmunisierung (bei Abholung aller Startnummern durch den Teamkapitän hat dieser alle Nachweise inkl. Ausweiskopien mitzubringen) sind dem Veranstalter im Zuge der Abholung der Startnummern zu übergeben. Wenn der Teilnehmer keine der zuvor genannten Nachweise erbringen kann erhält dieser vom Veranstalter keine Startnummer ausgehändigt und kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus kann der Veranstalter bei den Veranstaltungen das Tragen eines Mund-NasenSchutzes (wenn nötig FFP2-Standard) vorschreiben.
Der Teilnehmer stimmt der Verwendung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten (wie z.B. Adresse, Telefonnummer, Name etc.) zur Abwicklung eines durch die Behörden oder durch ein vom Veranstalter vorgeschriebenes Präventionskonzept (Contact Tracing) im Falle des Auftretens einer COVID-19 Infektion zu.
Veranstalter
CompanyCode Werbe GmbH
Joanneumring 16
8010 Graz
info@raiffeisenbusinesslauf.at
0670/35 39 879 (Mo-Fr 9-13 Uhr)
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